RENOVATION STALL MIT HÜTTENANBAU

Das Instand stellen des Wohnteils im Hüttenanbau ist Ausgangslage für einen zurückhaltenden Eingriff: Die Wohnfläche wird gemäss den gesetzlichen Möglichkeiten innerhalb des Volumens erweitert, sodass die Aussenmasse bestehen bleiben und die zukünftige Feriennutzung gewährleistet ist. Der bauliche Eingriff berücksichtigt die bestehende Tragstruktur, es gibt keine Abfangungen, Träger oder dergleichen. Priorität hat dabei eine zurückhaltende Gestaltung, welche die Identität des Maiensässes respektiert und die der Umgebung erhält.

Die originale Bausubstanz von Stall und Hüttenanbau wird, soweit die bestehende Qualität dies zulässt, erhalten. Das Gebäude wird stabilisiert: Fundamente und Hölzer werden gesichert, wo es aus statischen und konstruktiven Gründen notwendig ist, ersetzt. Die vorhandene Deckleistenschalung findet sich wieder in der renovierten Fassade. Ersetzt wird nur dort, wo die Materialsubstanz z.B. aufgrund verrotteten Holzes nicht mehr brauchbar ist. Das Dach des Anbaus wird neu aufgebaut, gedämmt und mit Blech eingedeckt.

Wenige Öffnungen werden für den Tageslichteinfall von unterschiedlichen Richtungen ergänzt: Zu den bestehenden Fenstern wird je ein identisches weiteres eingefügt und mit Holzfensterbalken versehen. Dadurch wird auch der Lichteinfall durch die Rundbalken des Stalls möglich, der somit Präsenz im Inneren des Anbaus erhält und dort Licht in den tiefsten Raumbereich führt. Auf dem Stalldach wird eine Photovoltaikanlage integriert.

 

Lumbrein  I  GR  I  CH
Private Bauherrschaft
2020 – 2022
GF 20 m²
Bauen ausserhalb der Bauzone